Allgemein

§1. Fraktionsgrundlagen

§1.1 Maximale Anzahl der Fraktionsmitglieder

SCPD: unbegrenzt SCMD: unbegrenzt SCSD: 45 Personen FIB: 15 Personen Händler: 30 Personen Kartelle: 30 Personen Mafien: 25 Personen Gangs: 25 Personen MC's: 25 Personen

§1.2 Offizieller Fraktions-Status

Als offizielle Fraktionen gelten ausschließlich Gruppierungen, die von der Fraktionsverwaltung genehmigt wurden und in den Frak-infos des offiziellen Discord-Servers als solche gemeldet werden. Gruppierungen ohne diesen Status besitzen keinerlei Fraktionsrechte und werden vollständig als Zivilisten gewertet. Ein Anspruch auf Fraktionsrechte besteht ohne offizielle Eintragung nicht

§1.3 Leaderwechsel

Ein Wechsel der Fraktionsleitung, die Übergabe der Führungsebene oder die Absetzung eines Leaders muss der Fraktionsverwaltung gemeldet und von dieser genehmigt werden. Erfolgt ein Leaderwechsel ohne Genehmigung, können sowohl die alte als auch die neue Fraktionsleitung verwarnt werden.

§2. Fraktionsverhalten

§2.1 Fraktions Verhalten

Fraktionen und deren Mitglieder sind verpflichtet, sich stets RP-gerecht zu verhalten und zu kleiden. Streetgangs sollten beispielsweise einen typischen Gangslang verwenden, während Kartelle oder Mafien keine unpassende Kleidung wie Sandalen tragen dürfen. Ebenso müssen die genutzten Fahrzeuge den realistischen Standards der jeweiligen Fraktion entsprechen.

Außerdem muss eine Fraktion, immer Konzepttreu handeln, und darf ab 3 Mitgliedern in einer Situation nur mit Fraktions-Fahrzeugen oder Privat, die aber die entsprechende Fraktions-Farbe besitzen, agieren.

Durch den Blood-In wirst du fester Bestandteil der illegalen Fraktion. Ein Auftreten als Privatperson bzw. Zivilist ist danach nicht mehr gestattet. Du übernimmst die RP-Geschichte der Fraktion und richtest dein Verhalten daran aus.

§2.2 Zivilisten

Zivilisten dürfen in Gruppen von maximal 5 Personen agieren. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Gruppenmitglieder einheitlich gekleidet sind, ähnlich wie bei anderen "Bad Fraktionen". Es ist auch möglich, dass Mitglieder von Bad Fraktionen als Zivilisten agieren, jedoch dürfen sie sich in dieser Rolle nicht als Teil ihrer Fraktion erkennbar machen oder entsprechende Kennzeichen tragen. Das Interaktionsmenü darf außerhalb der Fraktion nicht benutzt werden!

§2.3 Aufbauschutz neuer Fraktionen

Jede neue Fraktion erhält einen Aufbauschutz von 48 Stunden, der automatisch gewährt wird. Dieser Aufbauschutz ermöglicht es der Fraktion, in der Anfangszeit ohne die Gefahr von Angriffen oder Belästigungen durch andere Fraktionen zu wachsen und sich zu etablieren. Der Aufbauschutz entfällt jedoch sofort, sobald die jeweilige Fraktion irgendeine Form von kriminellen Handlungen begeht. Dazu zählen:

  • Raubüberfälle

  • Angriffe auf andere Fraktionen

  • illegale Aktivitäten

Verstöße gegen diese Regel führen zum Verlust des Aufbauschutzes und können zusätzliche Strafen nach sich ziehen.

§2.4 Stürmung von Fraktionen

Die Stürmung staatlicher Einrichtungen ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein nachvollziehbarer und triftiger RP-Hintergrund vorliegt und die Stürmung vorab bei der Fraktionsverwaltung beantragt sowie ausdrücklich genehmigt wurde.

Eigenmächtige oder nicht genehmigte Stürmungen werden streng sanktioniert.

§2.5 Discord

Sobald eine Fraktion offiziell wird, muss der jeweilige Discord an eine zuständige Fraktionsverwaltung überschrieben werden, damit die jeweiligen zukünftigen Spieler auf diesen Discord sicher und gerecht behandelt werden.

Ihr dürft euch im Fraktions-Discord aufhalten, solange ihr dabei nicht IC seid. Ansonsten wird dies konsequent mit Fraktionswarns geahndet. Ebenso ist es verboten, wenn ihr situationsbezogene IC-Inhalte in eurem Fraktionsdiscords teilt. D.h. Informationen über Situationen, die aktuell ablaufen bzw. euch helfen, diese besser auszuspielen.

§2.6 Sprayen

Das Sprayen ist nur mit triftigem RP-Hintergrund erlaubt und darf nicht an staatlichen Gebäuden verwendet werden. Zu staatlichen Gebäuden zählen: Das Staatsgefängnis (SG), Police Department (PD), Sheriff Department (SD), Department of Justice (DoJ) & Medical Department (MD).

Inhalte mit Beleidigungen, Rassismus, Sexismus oder sonstigen diskriminierenden Darstellungen sind auf unserem Server nicht geduldet und werden dementsprechend geahndet.

§3. Sanktionen ausgehend von der Fraktionsverwaltung

§3.1 Support Meldung

Konflikte können grundsätzlich eigenständig zwischen den beteiligten Fraktionen geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung greift nur ein, wenn die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden oder wenn regelwidriges Verhalten festgestellt wird.

Um eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einzureichen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die gemeinte RP-Situation muss mindestens seit 10 Minuten beendet sein!

  • Ein Videobeweis mit Bild und Ton von der RP-Situation

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begebt euch in den Fraktions-Warteraum mit @(eure Fraktion) oder eröffnet ein Fraktions-Ticket, um eure Beschwerde ordnungsgemäß einzureichen.

§3.2 Fraktions Bestrafung

Fraktionen, die das Regelwerk nicht einhalten, werden mit verschiedenen Strafen belegt. Dazu zählen Fraktionswarns, Interaktionssperren, Einschränkungen wie das Verhindern des Zugriffs auf Fahrzeuge, Waffenlager oder das Clearen von normalen Lagern. Bei insgesamt drei Fraktionswarns wird die Fraktion aufgelöst. Dies soll sicherstellen, dass alle Fraktionen fair und regelkonform agieren. Bei 3 Verwarnungen wird die Fraktion aufgelöst.

§3.3 Fraktionssperre

Nach dem Austritt aus einer Fraktion muss man für 72 Stunden als Zivilist agieren, um Fraktionshopping zu vermeiden. Zudem ist es erforderlich, dass der bisherige Job von der Leitung entfernt wird. Eine Ausnahme gilt für den Wechsel zwischen Staatsfraktionen bei einer Versetzung. Bei einer Kündigung greift auch in diesem Fall die oben genannte Regel.

Wenn eine Fraktion auf Eigenwunsch aufgelöst wird und keine aktiven Fraktionswarns hat, dann ist man von der Regel ausgenommen.

§3.4 Fraktionsauflösung

Sollte sich eine Fraktion entscheiden, sich auflösen zu wollen, dann muss der ganze bisherige Bestand gerecht unter den Mitgliedern aufgeteilt, oder beim High-Team abgeben werden. Sollte dies nicht getan werden, wird die jeweilige Leitung bestraft.

§3.5 Fraktionsleitungsperre / Konzeptsperre nach Auflösung

Fraktionen, die Administrativ oder auf Eigenwunsch aufgelöst werden, erhalten eine Konzeptsperre. Diese besagt, dass sowohl die ehemalige Fraktionsleitung als auch bestimmte Mitglieder für einen durch die Fraktionsverwaltung festgelegten Zeitraum keine neue Fraktion gründen dürfen.

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