Allgemein

§1.0 Maximale Anzahl der Fraktionsmitglieder

SCPD: unbegrenzt SCMD: unbegrenzt SCSD: 35 Personen FIB: 10 Personen Kartelle: 30 Personen Mafien: 25 Personen Gangs: 25 Personen MC's: 25 Personen

§1.1 Offizieller Fraktions-Status

Als offizielle Fraktionen gelten ausschließlich diejenigen, die in der Fraktionsliste auf unserem Discord-Server eingetragen sind.

§1.2 Fraktions Verhalten

Fraktionen und deren Mitglieder sind verpflichtet, sich stets RP-gerecht zu verhalten und zu kleiden. Streetgangs sollten beispielsweise einen typischen Gangslang verwenden, während Kartelle oder Mafien keine unpassende Kleidung wie Sandalen tragen dürfen. Ebenso müssen die genutzten Fahrzeuge den realistischen Standards der jeweiligen Fraktion entsprechen.

Außerdem muss eine Fraktion, immer Konzeptgetreu handeln, und darf ab 3 Mitgliedern in einer Situation nur mit Fraktions-Fahrzeugen oder Privat, die aber die entsprechende Fraktions-Farbe besitzen, agieren.

§1.3 Fraktions Bestrafung

Fraktionen, die das Regelwerk nicht einhalten, werden mit verschiedenen Strafen belegt. Dazu zählen Fraktionswarns, Einschränkungen wie das Verhindern des Zugriffs auf Fahrzeuge, Waffenlager oder das Clearen von normalen Lagern. Bei insgesamt drei Fraktionswarns wird die Fraktion aufgelöst. Dies soll sicherstellen, dass alle Fraktionen fair und regelkonform agieren. Bei 3 Verwarnungen wird die Fraktion aufgelöst.

§1.4 Aufbauschutz neuer Fraktionen

Jede neue Fraktion erhält einen Aufbauschutz von 48 Stunden, der automatisch gewährt wird. Dieser Aufbauschutz ermöglicht es der Fraktion, in der Anfangszeit ohne die Gefahr von Angriffen oder Belästigungen durch andere Fraktionen zu wachsen und sich zu etablieren. Der Aufbauschutz entfällt jedoch sofort, sobald die jeweilige Fraktion irgendeine Form von kriminelle Handlungen begeht. Dazu zählen:

  • Raubüberfälle

  • Angriffe auf andere Fraktionen

  • illegale Aktivitäten

Verstöße gegen diese Regel führen zum Verlust des Aufbauschutzes und können zusätzliche Strafen nach sich ziehen.

§1.5 Support Meldung

Konflikte können grundsätzlich eigenständig zwischen den beteiligten Fraktionen geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung greift nur ein, wenn die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden oder wenn regelwidriges Verhalten festgestellt wird.

Um eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einzureichen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die gemeinte RP-Situation muss mindestens seit 10 Minuten beendet sein!

  • Ein Videobeweis mit Bild und Ton von der RP-Situation

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begebt euch in den Fraktions-Warteraum mit @(eure Fraktion) oder eröffnet ein Fraktions-Ticket, um eure Beschwerde ordnungsgemäß einzureichen.

§1.6 Stürmung staatlicher Gebäude

Eine Stürmung ist erst erlaubt, wenn diese mit einem triftigen RP-Hintergrund bei der Fraktions-Verwaltung beantragt & genehmigt wurde.

§1.7 Discord

Sobald eine Fraktion offiziell wird, muss der jeweilige Discord an eine zuständige Fraktions-Verwaltung überschrieben werden, damit die jeweiligen zukünftigen Spieler auf diesen Discord sicher und gerecht behandelt werden.

§1.8 Stürmung von Fraktionen

Eine Stürmung darf von jeder Fraktion maximal einmal pro Tag durchgeführt werden.

Das Stürmen einer Fraktion muss bei der Fraktions-Verwaltung beantragt und genehmigt werden.

Für eine Stürmung benötigt einen guten RP-Hintergrund mit einem vollständigen Videobeweis. Es zählt nicht als Stürmung, sollte die Fraktion in das Anwesen / die Hood flüchten bzw. daraus schießen.

§1.9 Fraktionsauflösung

Sollte sich eine Fraktion entscheiden, sich auflösen zu wollen, dann muss der ganze bisherige Bestand gerecht unter den Mitgliedern aufgeteilt, oder beim High-Team abgeben werden. Sollte dies nicht getan werden, wird die jeweilige Leitung bestraft.

§2.0 Leaderwechsel

Die Übergabe der Führungsebene (12er) oder eine Stürzung des Leaders muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden.

Bei Missachtung droht ein Warn für die alte & neue Leitung der Fraktion.

§2.1 Zivilisten

Zivilisten dürfen in Gruppen von maximal 5 Personen agieren. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Gruppenmitglieder einheitlich gekleidet sind, ähnlich wie bei anderen "Bad Fraktionen". Es ist auch möglich, dass Mitglieder von Bad Fraktionen als Zivilisten agieren, jedoch dürfen sie sich in dieser Rolle nicht als Teil ihrer Fraktion erkennbar machen oder entsprechende Kennzeichen tragen.

§2.2 Fraktionssperre

Nach dem Austritt aus einer Fraktion muss man für 72 Stunden als Zivilist agieren, um Fraktionshopping zu vermeiden. Zudem ist es erforderlich, dass der bisherige Job von der Leitung entfernt wird. Eine Ausnahme gilt für den Wechsel zwischen Staatsfraktionen bei einer Versetzung. Bei einer Kündigung greift auch in diesem Fall die oben genannte Regel.

Zuletzt aktualisiert