Badfraktionen

Als Badfraktionen gelten:

Offizielle Kartelle, Mafien, Streetgangs und MC's

§1.0 Bloodouts

Sobald eine Person einen Bloodout von einer Badfraktion erhält, vergisst diese alle Informationen, die sie über die Fraktion und deren Mitglieder hat. Der persönliche Kontakt zu den Mitgliedern der Fraktion kann jedoch weiterhin bestehen bleiben. Sollte die betroffene Person kein Bloodin von der Fraktion erhalten haben, verfällt diese Regelung.

Ein Bloodout, das von der Fraktions-Leaderschaft durchgeführt wurde, ist nur dann gültig und verbindlich.

Entzieht sich eine Person ihrem Bloodout, indem sie flieht, so darf diese Person für die nächsten 48 Stunden von der betreffenden Fraktion gejagt werden. Während dieser Zeit hat die Fraktion das Recht, die fliehende Person zu finden und bis zum Punkt der Ergreifung zu verfolgen. Im Falle der Ergreifung wird die Person gemäß behandelt, was auch die Möglichkeit eines Kopfschusses einschließt.

§1.0.1 Blood-Ins

Es ist verboten, sich bei einer Bad-Fraktion zu „bewerben“. Ein Gang- oder Mafiamitglied bewirbt sich nicht, sie sind Teil einer Familie / Gang.

Mitglieder können durch Aufnahmerituale, Treue, Dienste oder Situationen zu einer Bad-Fraktion finden. Wer sich bei einer Bad-Fraktion vorstellt, sollte nicht das Wort: „Bewerbung“ verwenden.

Es dürfen keine Bewerbungsgespräche geführt werden. Die Bad-Fraktionen sind angehalten, sich vernünftige “Einstellungsrituale” zu überlegen, um eine ordentliche Roleplay-Situation daraus zu erschaffen.

§1.1 Bündnis

Um ein Bündnis zwischen zwei Fraktionen zu schaffen, muss dieses zunächst bei der Fraktions-Verwaltung beantragt und genehmigt werden. Sollte das Bündnis als zu stark oder unfair gegenüber anderen Fraktionen wahrgenommen werden, behält sich die Fraktionsverwaltung vor, das Bündnis jederzeit aufzulösen. Ein Bündnis darf maximal 48 Stunden lang sein - ebenso darf eine Mafia und eine Gang kein Bündnis eingehen.

§1.2 Kleidung

Mitglieder einer Badfraktion sind verpflichtet, stets ihre offizielle Fraktionskleidung zu tragen. Ausnahmen gelten nur für die Maske und Handschuhe, die nach Belieben angepasst werden können. Die Fraktionskleidung dient nicht nur der Identifikation innerhalb der Fraktion, sondern auch der Wahrung der Zugehörigkeit und Disziplin.

§1.3 Lager

Der Fraktionsbestand muss vollständig im Fraktionslager untergebracht sein und darf nicht privat gelagert werden. Das Fraktionslager dient der sicheren Aufbewahrung von Ressourcen, Fahrzeugen und Ausrüstungen, die der Fraktion gemeinsam gehören.

§1.4 Kriegsvertrag

Wenn zwischen zwei Fraktionen ein Konflikt entsteht, der innerhalb von 48 Stunden nicht gelöst werden kann, sollten die beteiligten Fraktionen in Betracht ziehen, den Konflikt durch einen Kriegsvertrag zu regeln. Der Kriegsvertrag muss im Rahmen des Roleplays zwischen den jeweiligen Leaderschaften ausgehandelt werden und anschließend der Fraktionsverwaltung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.

Der Vertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Die festgelegten Orte, an denen der Krieg ausgetragen wird.

  • Die Forderungen der jeweiligen Parteien, einschließlich möglicher Zugeständnisse oder Bedingungen im Falle eines Sieges.

  • Die Konsequenzen, die die Parteien im Falle einer Niederlage tragen müssen, einschließlich eines Geldbetrags, der im Falle eines Verlustes von der verlierenden Partei zu zahlen ist. Dieser Betrag muss vor Beginn des Krieges bereits von der betreffenden Fraktion in ausreichender Höhe vorhanden sein.

  • Die Art der eingesetzten Waffen sowie die maximale Anzahl an Mitgliedern, die in den Kampf involviert sind.

Sollte keine Einigung über einen Kriegsvertrag erzielt werden, behalten sich die Fraktionen vor, den Konflikt auf andere Weise zu lösen, jedoch ohne die im Vertrag geregelten Rahmenbedingungen.

§1.5 Jumpen zwischen Gangs

Jede Gang darf einmal täglich ohne vorherige Genehmigung einen Jump durchführen, jedoch unter bestimmten Bedingungen:

  • Der Jump darf nur mit Fäusten und nicht mit Waffen durchgeführt werden.

  • Während des Jumps dürfen keine Gegenstände abgenommen und niemand gefesselt werden.

  • Trash Talk oder andere provokative Handlungen sind während des Jumps untersagt.

  • Der Jump darf maximal 5 Minuten dauern.

  • Nach dem Jump muss die angreifende Gang sofort und ohne weiteren Trash Talk oder unnötige Provokationen das Gebiet der anderen Hood verlassen.

Verstöße gegen diese Regeln führen zu Strafen durch die Fraktionsverwaltung.

§1.6 Sicario / Bloodout Flucht

Regel: Kein Entkommen aus einem Bloodout mit einem Sicario / Kein Gambo-Verhalten

  • Es ist nicht gestattet, einem Bloodout durch die Unterstützung eines Sicarios zu entkommen. Das bedeutet, dass keine Auftragsmorde oder kriminellen Handlungen, um sich aus einem Konflikt oder einer Situation zu befreien, durchgeführt werden dürfen.

  • Jegliches Gambo-Verhalten oder ähnliche Methoden zur Manipulation von Konflikten oder zur Umgehung von Regeln durch illegale oder unfaire Mittel sind streng verboten.

§1.7 Stürmungen / Baseraids

  • Stürmungen müssen mindestens 1 Stunde vorher per Ticket bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden.

  • Eine Fraktion darf maximal 1 mal pro Tag gestürmt werden.

§1.8 - Cooldown nach bewaffneten Auseinandersetzungen

  • Nach einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Fraktionen gilt eine Pflichtpause von 2 Stunden für alle beteiligten Parteien. Während dieser Zeit ist es untersagt, erneut eine Schießerei gegen dieselbe oder eine andere Fraktion zu beginnen. Bei Nichtbeachtung des Cooldowns können Konsequenzen erfolgen wie z.B. Waffenentzug oder Fraktionswarns.

  • Ausnahmen: Kleinere körperliche Auseinandersetzungen (Schlägereien, Drohungen) sind weiterhin möglich, solange sie nicht eskalieren.

§1.9 Kriegsvertrag Ist zwischen 2 Fraktionen ein Konflikt, und hält 2 Tage in Folge an, dann müssen sich die Fraktionen nach den 2 Tagen treffen und einen Kriegsvertrag aushandeln. Dort wird die Forderung der angreifenden Familie durchgesetzt.

  • Während des Kriegsvertrages dürfen nur Fahrzeuge aus der Fraktionsgarage verwendet werden!

  • Der Vertrag ist parallel der Fraktionsverwaltung vorzulegen!

§2.0 Konflikte Vor einem Konflikt zwischen 2 Fraktionen, muss ein Gespräch zwischen beiden Leaderschaften stattgefunden haben. In diesem Gespräch müssen beide Parteien versuchen das Problem zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Forderung oder Kriegsvertrag gestellt werden.

Siehe §1.9 Kriegsvertrag

  • Sollte nicht auf eine Forderung eingegangen werden, ist das besetzen / angreifen der Route erlaubt.

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