Staatsfraktionen

Als Staatsfraktionen gelten:

SCPD, SCSD, SCMD, FIB, USMS & DOJ

§1. Grundlagen

§1.1 Dienstliche Ausrüstung und Bewaffnung

Mitglieder von Staatsfraktionen dürfen ausschließlich die für ihre jeweilige Fraktion vorgesehenen Waffen, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände verwenden. Die Nutzung nicht freigegebener oder fraktionsfremder Ausrüstung ist untersagt und gilt als Regelverstoß.

Ausrüstung darf weder zweckentfremdet noch an unbefugte Personen weitergegeben werden. Verstöße werden entsprechend der Schwere des Falls sanktioniert.

§1.2 Korruption

Allgemeine Korruption ist im RP bis einschließlich der jeweiligen Fraktionsleitung erlaubt, sofern sie realistisch ausgespielt wird, zum Fraktionskonzept passt und keinen spielschädigenden Vorteil verschafft. Korruption oberhalb der Leitungsebene ist strikt untersagt und wird bei Feststellung geahndet.

Materielle Korruption ist unabhängig von Fraktion, Rang oder Position vollständig verboten. Hierunter fallen insbesondere Geldzahlungen, Sachwerte, Waffen oder sonstige materielle Vorteile. Verstöße gegen diese Regel können, abhängig von Schwere und Wiederholung, bis hin zu einem permanenten Ausschluss vom Server führen.

§2. Polizeiliche Maßnahmen und Einsätze

§2.1 Verkehrskontrollen

Verkehrskontrollen sind realistisch, verhältnismäßig und deeskalierend auszuspielen. Eine Kontrolle darf nicht unnötig eskalieren oder in eine unverhältnismäßige Schießerei ausarten, bei der unbeteiligte Personen oder ganze Fraktionen involviert werden. Das aus einer Verkehrskontrolle eine Schießerei entsteht, zählt als FailRP und wird dementsprechend geahndet.

§2.2 Flucht

Eine Flucht vor der Polizei oder anderen staatlichen Einsatzkräften ist nur dann zulässig, wenn ein klarer, nachvollziehbarer und situationsbezogener RP-Hintergrund besteht. Die Flucht muss aus einer vorherigen Handlung heraus entstehen und darf nicht grundlos erfolgen.

Ein zulässiger Hintergrund liegt insbesondere dann vor, wenn zuvor ein Raubüberfall begonnen wurde, eine Schießerei oder bewaffnete Auseinandersetzung stattgefunden hat oder illegale Gegenstände mitgeführt beziehungsweise illegale Aktivitäten durchgeführt wurden.

Unbegründete oder nicht schlüssig ausgespielte Fluchten gelten als Regelverstoß und können sanktioniert werden.

§2.3 Nutzung der Spezialeinheiten

Die Spezialeinheiten der jeweiligen Staatsfraktionen dürfen ausschließlich bei bedeutenden, kritischen oder besonders gefährlichen Einsatzlagen eingesetzt werden. Ein Einsatz ist nur zulässig, wenn die Situation eine erhöhte Bedrohungslage oder ein außergewöhnliches Eskalationspotenzial aufweist.

Als solche Einsatzlagen gelten unter anderem:

  • ein Staatsbankraub

  • eine Razzia

  • eine SG Stürmung

  • eine Department Stürmung

Ein routinemäßiger oder präventiver Einsatz ohne entsprechende Lagebewertung ist nicht gestattet.

§2.4 Stürmung illegaler Fraktionen

Stürmungen oder Baseraids gegen illegale Fraktionen dürfen ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter des Department of Justice durchgeführt werden. Der Antrag ist mindestens eine Stunde vor der geplanten Durchführung einzureichen und muss geeignete Beweise für schwere oder wiederholte illegale Aktivitäten enthalten.

Zusätzlich kann bei der Fraktionsverwaltung(Homeland Security) der gleiche Antrag eingereicht werden, um gegebenenfalls bei der Razzia das Fraktionslager ausräumen zu können.

Eine Stürmung gegen dieselbe illegale Fraktion darf maximal einmal pro Woche erfolgen.

§2.5 Medizinische Behandlung

Die medizinische Behandlung bewusstloser Personen darf erst erfolgen, wenn keine akute Gefahr für die behandelnde Person oder die verletzte Person besteht. Zusätzlich muss seit mindestens drei Minuten kein aktives Schussgefecht mehr stattgefunden haben.

Die Lage muss ausreichend gesichert sein, sodass eine Behandlung ohne unmittelbare Bedrohung durchgeführt werden kann.

§3.0 Sonderregelungen

§3.1 Maximale Haftzeit

Die maximale Haftzeit für einen Straftäter beträgt 90 Minuten. Ein Richter des Department of Justice kann diese Haftzeit auf bis zu 120 Hafteinheiten verlängern. Die Dauer der Untersuchungshaft ist jedoch auf maximal 20 Minuten begrenzt. Handelt es sich um mehrere TV’s, ist es von der Kooperation mit den Beamten abhängig, wie lange die Untersuchungshaft dauert. Die Beamten sind jedoch angehalten, den TV schnellst möglichst abzuarbeiten.

Während der Untersuchungshaft ist sicherzustellen, dass der Straftäter unverzüglich behandelt und durchgehend überwacht wird. Eine unbeaufsichtigte Haft ist nicht zulässig, um die Sicherheit zu gewährleisten sowie Missbrauch oder Fluchtversuche zu verhindern. Nach Ablauf der maximalen Haftzeit ist der Straftäter unverzüglich freizulassen.

§3.2 Terrorstatus

Der Terrorstatus stellt die höchste Eskalationsstufe dar und kann ausschließlich durch das Department of Justice ausgerufen werden. Er tritt erst nach Genehmigung durch das DOJ in Kraft und setzt belastbare Beweise für eine außergewöhnliche Gefährdungslage voraus, als auch die Durchsetzung von allen IC Gesetzen.

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